Sonntag, 5. September 2010

Aus einem alten Photolog folgt machmal ganz schön Ärger.....



Wer kennt das nicht : T 5 Cache und man will ja auch belegen, daß man selbst am Logbuch war : Klar : Photo an der Dose gemacht und gut ist´s:.....Scheinbar ja



A B E R

Jetzt lese ich, daß ein Cacher 2 Jahre nach Überwinden eines Zaunes und Bekletterns eines Funkmastes Post von der Kripo in Form einer Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bekommen hat. Kein Witz ! Der Eigentümer hat bei GC.Com den Klarnamen des Cachers erhalten und sich dann an die hiesige Staatsanwaltschaft gewendet, die jetzt ermittelt.  Shyce

Nüchtern gesehen kann das Jeden treffen. Wer als Eigentümer einer "Cachewürdigen Immobilie", um es mal so zu umschreiben, wirksam verhindern will, daß ein Gelände betreten wird, der kann sich eben so wehren, daß er haufenweise Strafanzeigen erstattet gegen Cacher, die ein Gelände nachweislich ( Eigener Log als schönstes Geständnis mit Datum/ Uhrzeit und Bild im Internet für jeden sichtbar. : Suuuuper ) . 

Als Nebenbeieffekt für die Staatsanwaltschaft ergibt sich immer eine schöne Geldquelle : Mit Verfahrensabschluß und Schuldspruch werden die Verfahrenskosten ( Aufklärung des Sachverhaltes / Feststellung des Beschuldigten ) dem Betroffenen auferlegt.  Das sollte man nicht vergessen und kann ganz ordentlich ins Geld gehen. Auch die Art des Verfahrensabschluß ist interessant : Regelmäßig wird das Verfahren nach § 153 a StPO eingestellt. Ein öffentlicher Verhandlungstermin ist nicht notwendig und die Sache als solche einfach zu unwichtig : Ergo : Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße . 250 - 500 € für die Staatskasse im Ertfall und dann bei Wiederholung eben mehr

Cachen könnte so viel Spaß machen.....

Sofern Euch ein obiges Anschreiben erreichen sollte : Prüft mal nach, ob die Strafantragsfrist § 77 StGB für den Hausfriedensbruch § 123 StGB  nicht abgelaufen ist. Der Eigentümer muß binnen 3 Monaten ab Kenntnis von Tat und Täter einen Strafantrag gestellt haben, § 77 b StGB sonst ist die Tat eben nicht mehr verfolgbar.

Happy Caching


TeamSchroeder
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