Montag, 22. Februar 2010

Der Betroffene hat sich einer Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 39 I Ziff.1, 39 VI, 69 BNatSchG strafbar gemacht. Er wird zu einer Geldbuße......


So könnte der Tenor eines Urteiles lauten :

Das ist jetzt kein Spaß mehr und wird langsam sehr, sehr ernst :

1. Fall

Ein Geocacher, der ab dem, 01.03.2010 einen Stollen betritt ( in der Zeit 01.10. - 31.03 des Folgejahres ) hat ein kleines Problem : Er sollte sehr viel Geld mitnehmen und kann ggf. sein GPS gleich abgeben, denn :

Nach den Schutzbestimmungen des § 39 VI BNatSchG ( Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542; Geltung ab 01.03.2010) ist das Betreten eines Raumes, der Fledermäusen als Winterquartier dient, verboten. Zwar heißt es auch, daß geringfügige Störungen nicht zum Ordnungswidrigkeitentatbestand gehören. Diese Einschränkung würde ich mal vorsichtig durch einen Cacher mit Lampe und Gefolge und Gedöns nicht als zutreffend betrachten. Er stört das Quartier mit seiner Suche mehr als unerheblich. Die Gerichte werden insoweit durch Verurteilungen/ Freisprüchen noch Klarheit schaffen.

Wird der Cacher ertappt, so hat er zunächst das Problem des § 69 III Ziffer 16 BNatSchG als Ordnungswidrigkeit eingestuft, die nach § 69 VI - 2ter Halbsatz - BNatSchG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR belegt werden kann. Aua



Wem das noch nicht reicht, der lese mal weiter : § 71 Nr.2 BNatSchG ordnet an, daß Gegenstände, die zur Vorbereitung der Straftat dienten ( GPS... ) eingezogen werden können, um weitere Störungen zu verhindern :

Kohle weg und GPS weg !!


2. Fall


Nicht nur diesen Fall regelt übrigens das neue Gesetz, sondern - interessant für den Cacheleger - die "Beeinträchtigung der Lebensstätte eines wildlebender Tiere ohne Grund ", § 39 I Ziff. 3 BNatSchG . Als Beispiel für eine Beeinträchtigung nenne ich mal das Anbringen eines Finals in der Zone des Einstandes eines Rudels von Rehen. Sie finden im harten Winter ohnehin keine ausreichende Nahrung und haben nur noch eingeschränkte Energiereserven und werden durch den Cacher, der in der Zone des Einstandes den Cache legt, mehr als nur "beeinträchtigt". Eine Rechtfertigung - "ohne Grund"- für diese Beeinträchtigung gibt es natürlich nicht. Auch hier gilt : Verstoß § 39 I, 69 III Ziff.9, 69 VI BNatSchG : bis zu 10.000 € Geldbuße. Pflanzen sind übrigens auch geschützt. Man lese mal nach....


3. Fall

Ein Schmankerl darf zum Schluß noch sei :

Bitte sehr :


§ 69 VII BNatSchG

(7) Die Länder können gesetzlich bestimmen, dass weitere rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die gegen Vorschriften dieses Gesetzes oder Rechtsvorschriften verstoßen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können


heißt praktisch : Alle Bundesländer können weitere Strafvorschriften erlassen, sofern sie der Auffassung sind, daß der im Gesetz formulierte und konkretisierte Schutz von Tier und Pflanze/ Natur eines weiteren Ordnungswidrigkeitentatbestandes bedarf. Ergo : eine wunderschöne Öffnungsklausel für die Landesherren. Ihr solltet also mal das hessische/ NRW - Gesetz- und Verordnungsblatt abonnieren und abwarten,wann die erste Landesregierung eine Änderung ihres Landes- Naturschutzgesetzes vornimmt. Ich bin recht sicher, daß dies nicht lange dauert.

Man kann sicher sagen : Cachen ist jetzt nicht einfacher geworden. Wir müssen die Änderung aber wohl oder übel zur Kenntnis nehmen und beachten. Einziger Lichtblick ist, daß die Verjährung nach § 31 OWiG 6 Monate nach Beendigung der Tat eintritt.


Kleiner Nachtrag : Auf die ersten Kommentare hin darf ich nachtragen, daß ein Cacher des unmittelbaren Umfeldes ( unter 5 km Abstand ) seine ersten Erfahrungen vor der Gesetzesänderung schon mitgeteilt hat :

http://www.geoclub.de/viewtopic.php?f=105&t=28611&start=70

PapstChristian im Oktober 2009
unter Geoclub/ Naturschutz/ Fledermaus etc.

Vielleicht ändert sich also im Gesetzesvollzug etwas, vielleicht auch nicht. Ändern können wir eh nichts mehr. Fakt ist aber, daß manches möglich ist, was man auf den ersten Blick nicht sofort sieht. Darüber wollte ich ein klein wenig aufklären.



Happy Caching



TeamSchroeder

16 Kommentare:

  1. Und wer soll das durchsetzen?
    Der Jäger etwa, oder der NABU Beauftragte?

    Oder sind die Gemeinden jetzt so knapp bei Kasse, daß sie für solche Ordnungswidrigkeiten gerne Personal abstellen, da ja damit genügend in die Kasse kommen wird?

    Gruß, Elli

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  2. Ist eigentlich auch geregelt wie man solche Stellen zu Kennzeichnen hat? Sprich wer stellt die Schilder auf "Achtung Fledermäuse" Achtung dieses oder jenes...? Auf alten Militärischen Plätzen hat man auch nichts verloren (Schilder stehen teilweise heute noch)... Verboten ist es ausserdem... Habt Ihr schonmal davon gehört das da wer erwischt worden ist?
    Das soll jetzt kein Ansporn sein nicht darauf zu Achten wo man sich bewegt aber wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter.

    LG, Schlitz-Ohr

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  3. Der Hinweis auf die Änderungen des Gesetzes sollte vor allem der Auflärung der Cacher dienen. Als Owner eines Stollencaches will ich auch die Leute nicht unnötig in Gefahr bringen, sondern sie vorher über die Dinge aufklären.

    Ich halte die Gefahr des Verstoßes und seiner Ahndung auch nicht für unwahrscheinlich :

    1.) Jeder hat im Revier seine Gönner und Neider. Letztere, die sich über meinen Mystery Cache ärgern könnten auch mal....

    2.) Die Geocacher sind so ziemlich die einzigen Täter, die ihre Verstöße auch noch weltweit öffentlich in ein schriftliches Geständnis abfassen : LOG im Internet. Da ist dann Tattag und manchmal auch Uhrzeit des Verstoß offen zu lesen. Das sollte man immer vor Augen haben.Ein findiger Fledermausschützer oder Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde kann also mal locker vom Schreibtisch aus die Fall- und Ermittlungsarbeit sehr, sehr effektiv vornehmen.

    TeamSchroeder

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  4. Die einzelnen Bundesländer können Personen benennen, die für die Durchsetzung solcher Ordnungswidrigkeiten zuständig sein können. Hab mal gelesen, dass es sowas im Saarland probehalber schon gibt oder gab. Wird aber wohl an den Kosten scheitern, aber wer weiß.
    Wenn sich rumspricht, das geocacher potentiell solche Ordnungswidrigkeiten begehen könnten, so wäre ein solcher Ordnungshüter ja gut beraten mittels eigenem account die relevanten caches zu beobachten. Da kann ein Statistikpunkt recht teuer werden.
    Wer einen cache dort hat, wo Fledermäuse heimisch sind, sollte den cache in der Fledermausschutzzeit sperren. Auf französischem Militärgelände sind schon mal geocacher aus NRW von der Gendarmerie gestellt worden. Das gibt es schon. Irgendwie ein Glücksspiel. Warum Pokern, wenn man geocachen kann?

    VG
    Hainz

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  5. demnächst wird man dann solche Caches erst nach 6 Monaten im Internet loggen;-)

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  6. ich finde es bedauernswert, dass über ein gesetz zum schutz der umwelt gemeckert wird, anstatt das eigene cacheverhalten auf umweltverträglichkeit abzuklopfen. für wen hält die cacherszene sich mittlerweile eigentlich, dass sie sich über den schutz bedrohter tier- und pflanzenarten erhaben fühlt? wo kein richter, da kein kläger. was für eine beschissene einstellung ist das denn? und jetzt bitte nicht das allübliche geschrei vom übermächtigen, willkürlich sanktionierendem staat. mir wird schlecht, wenn ich diskussionen zum umweltverträglichen cachen lese.
    nein. ich bin nicht greenpeace oder peta mitglied. und ich wähle nicht die grünen. im gegenteil. aber rücksicht auf die natur sollte bei einem natursport/-hobby obligatorisch sein....

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  7. Hallo Philipp,

    wo bitte findest Du konkret Gemecker ? Woran machst Du meine "beschissene Einstellung" fest ? Bitte schreib mir das mal. Der Blog war eine bewertungsfreie Darstellung der Situation , nicht mehr. Vielleicht legst Du mal Dein Schubladendenken ab und liest noch mal ...

    Schönen Tach noch

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  8. @Phillip: Ich weiß nicht, wo hier irgendjemand gemeckert hat? Eine Tatsache ist nun mal, daß die Gemeinden wohl eher nicht in der Lage sein werden, diese Gesetze wegen Personalmangel auch durchzusetzen.

    Bisher hatte ich nicht den Eindruck, daß ich umweltschädlich unterwegs bin, wenn man mal vom Autofahren absieht. Oder gar gesetzeswidrig zu handeln, wenn man mal davon absieht, daß da Tupperdosen im Wald hinterlassen wurden.

    Ich weiß echt nicht, warum das Gesetz als Umweltschutz dargestellt wird.
    Die Fledermäuse sind an Menschen inzwischen genauso gewohnt wie die Rehe. Und die wissen in der Regel auch, daß von einem Spaziergänger nur dann Gefahr ausgeht, wenn er einen Hund ohne Leine mitführt.
    Natur ist keine Blumenwiese, da geht es um fressen und gefressen werden, ums Überleben der Besten.
    Warum alles so vermenschlicht werden muß, frag ich mich schon lange.
    Und die, die am Lautesten schreien, kommen kaum je raus in die Natur, kennen keine Zusammenhänge und meinen dann auch noch, missionieren zu müssen.

    Wer setzt es denn bisher durch, daß Hunde angeleint im Wald geführt werden? Die dürfen auch nicht ohne Leine laufen, aber kaum jemanden kümmerts.
    So wird es auch mit diesen Gesetzen sein.


    Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    Gruß, Elli

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  9. TeamSchroeder: Es ging weniger um Dich, als um die Kommentare. Der von mir zitierte Satz (ich habe ihn nicht als Zitat gekennzeichnet, mea culpa) "Wo kein Richter, da kein Kläger" ist in Deinem Beitrag doch gar nicht zu lesen. Und darauf bezog sich auch meine flapsige Formulierung "beschissene Einstellung".

    Zum Thema bewertungsfreie Darstellung -nicht dass es mich gestört hätte, aber Du hast es angesprochen-:

    "Einziger Lichtblick ist, daß die Verjährung nach § 31 OWiG 6 Monate nach Beendigung der Tat eintritt." Wenn Du von einem Lichtblick sprichst, bedeutet das e contrario, dass das gegenwärtige im Dunkeln liegt. Gegenwärtig ist die von Dir skizzierte Gesetzeslage. Das Bild des Dunklen, dass erst durch den Lichtblick erträglich wird, ist dem allgemeinen Sprachverständnis nach deutlich negativ konotiert.

    Noch mehr negative Konturierungen?

    "Ergo : eine wunderschöne Öffnungsklausel für die Landesherren"

    "Eine Rechtfertigung - "ohne Grund"- für diese Beeinträchtigung gibt es [NATÜRLCH] nicht."

    Ich darf Dich aber bitten, mir zu erläutern, in welche Schublade mein Denken gehört?

    Elli: Das Gemecker folgt abermals aus den Kommentaren:

    "Oder sind die Gemeinden jetzt so knapp bei Kasse, daß sie für solche Ordnungswidrigkeiten gerne Personal abstellen, da ja damit genügend in die Kasse kommen wird?" - Dieser Beitrag lässt sich so verstehen, als seien mit der Gesetzesnovelle allein monitäre Interessen verbunden.

    "wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter" - muss im Naturschutz immer erst eine Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bis die Augen aufgehen? Im Übrigen fahr ich ja auch nicht bei rot, nur weil keine Polizei zu sehen ist.

    "Ich weiß echt nicht, warum das Gesetz als Umweltschutz dargestellt wird." Wenn Du sowas sagst, kann man Dir eine gewisse Sachkunde unterstellen. Da frag ich mich, wie Du auf folgende Feststellung kommst "Die Fledermäuse sind an Menschen inzwischen genauso gewohnt wie die Rehe". Fledermausschützer sprechen doch eine sehr deutliche, andere Sprache.

    "Die dürfen auch nicht ohne Leine laufen, aber kaum jemanden kümmerts." Da war er doch, der Seitenhieb auf den Staat und seine Organe :D

    Wie auch immer, ich will gar keine Haarspalterei betreiben, aber ich vestehe einfach nicht, warum Naturschutzbemühungen in der Cacherszene so negativ aufgefasst werden. Man lese sich nur die Diskussionen zum Standpunktpapier der DWJ durch. Neben einigen konstruktiven Kommentaren gibt es leider zahlreiche destruktive. Der Umweltschutz sollte doch gerade uns Cachern am Herzen liegen. Wem nützt es denn, wenn Cacher als "Waldrowdies" abgestempelt werden.

    Gruß und einen schönen Abend,
    Philipp

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  10. Daß die Fledermäuse an uns Menschen gewohnt sind, unterstell ich aus meiner Erfahrung.

    Sowohl in Irland, wo sie sich öfters mal sogar im Hausflur und Treppenbereich aufhielten und ich sie mühsam wieder nach draußen bugsieren mußte. (Mach das mal, wenn die Fledermaus das gar nicht will, obwohl es draußen schön dunkel und im Hausflur das Licht an ist....) Als auch in Deutschland, wo ich ihre Flugmanöver den ganzen Sommer bis tief in den Herbst hinein im Garten beobachten kann. Sogar neulich bei Frost im Januar konnte ich Fledermäuse beobachten. Und da sollten die doch eigentlich schlafen...

    Bei dem vielen Schaden, den die Hasen bei uns in den Quartieren anrichten, kann gar nicht genug gestört werden....

    Gruß, Elli

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  11. Philipp : Sorry, aber Deine Diktion ist mir auch mit einigem Abstand beim Lesen aufgestoßen "zum Kotzen" "beschissene Einstellung" sind Formulierungen, die Du Dir natürlich gerne herausnuimmst, um andere abzuqualifizieren. Selbst aber, willst Du sehr beckmesserisch "negative Konturierungen" endeckt haben und nennst Deine Äußerungen verniedlichend " flapsig".....Na ja. Das überzeugt mich in der Argumentation nicht.

    Ich denke, daß wir jetzt sehr nahe an der Sanktionierung stehen, wenn wir unser Hobby ausüben. Ich nehme auch zur Kenntnis, daß der NABU im August 2009 einen weit beachteten Artikel kritisch über die Geocacher vorlegte und den Fledermausschutz anmahnte und just im folgenden Monat dieses Gesetz verabschiedet hat...Alles Zufall oder ?

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  12. Och nö. Da fühlt sich aber einer auf den Fuß getreten.
    Zum einen: "zum Kotzen" ist in keinem meiner Beiträge zu finden.
    Zum anderen beantwortest Du meine Frage nicht, welche meiner Gedanken schubladenträchtig sind.
    Im übrigen ist es tatsächlich meine Absicht (her-) abzuqualifizieren, wenn ich von "beschissener Einstellung" rede.

    Beckmesserisch ist allerdings ein feines Wort. Ich musste googlen und habe für den von Dir hergestellten die Bedeutung "kleinlich und pedantisch" gewählt. Das gefiel mir auch am besten. Wird der Vorwurf kleinlich zu sein doch gern denjenigen gemacht, die auf die (sprachlichen) Feinheiten achten und so das Große und Ganze in Frage stellen, ist es doch noch so sehr gemeine Meinung.

    Die in meinen Augen negativen Konturierungen habe ich aufgeführt und kommentiert. Akzeptiere einfach, dass Deine Ausführungen auch negativ rezipiert werden können, auch wenn Du es nicht so gemeint haben willst. Friedemann Schulz von Thun steht Dir da gerne bei.

    Ein letztes noch, der NABU macht keine Gesetze, das übernimmt in Deutschland der Bundestag. Dieser Kommentar war dann aber wohl wieder beckmesserisch.


    Elli:
    D'accord. Jedenfalls in dem was Du schreibst. Allerdings ist unbestritten, dass die Fledermaus im Winterschlaf sehr empfindlich ist. Auch und gerade was Menschen betrifft, die diese in den Sommermonaten wenig jucken. Letztlich geht es im Fledermausschutz primär um den Schutz der winterschlafenden Tiere. Und das sollten sich Cacher, wenn sie Höhlencaches angehen doch bitte zu Herzen nehmen.
    Mehr habe ich in diesem Punkt auch gar nicht zu sagen.

    Gruß
    Philipp

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  13. Schade, dass immer mehr Geocachern die Natur so unwichtig ist. Da verteidigt jemand (Philipp), ein Gesetz zum Schutz der Natur und schon fallen alle über ihn her, weil ihnen der eigene Spaß eben wichtiger ist, als der Schutz der Natur. Kein Wundern, dass Geocaching immer mehr in Verruf gerät, wenn die Geocacher meinen, alles was ihr Hobby einschränkt sei abzulehnen.

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  14. Nochmals im Klartext für manche Leser : Es wäre eine Unterstellung zu galuben, daß ich oder vielleicht Elli nicht einem aktiven Umweltschutz zugeneigt sind. Worauf sollte sich auch eine solche Meinung ernsthafft gründen ?

    Lediglich die Art der Äußerung von Philipp habe ich kommentiert und glaube nach wie vor, daß er sich im Ton vergreift. Der Post ist denn auch primär eine Aufklärung und nicht Kritik am Grundsatz. Diesen unbegründeten Vorwurf werde ich nicht akzeptieren. Man sollte daher beim Lesen differenzieren zwischen einer Darstellung der Faktenlage und Kritik....

    Schönen Tach noch, die Hufeisennase ist vor mir schon sicher

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  15. Nochmals im Klartext für den Autor: Ich habe dem Autor mit keiner Silbe vorgeworfen den Umweltschutz zu missachten.

    Einzig die Kommentare lassen den Schluss zu, dass manche Cachergenossen den Umweltschutz eher als grobe Benimmregel, denn als notwendig erachten. Und diese Sicht scheint anhand der Äußerungen auch begründet.

    Im Übrigen habe ich zum Ausdruck gebracht, dass der Text vom Autor nicht so bewertungsfrei aufgenommen wurde, wie er es gern hätte.
    Man sollte beim Lesen differenzieren, zwischen Sach- und Gefühlsebene. Mir scheint der Autor verkehrt bisweilen auf der letzteren.

    Mit Bedauern muss ich abschließend feststellen, dass der Autor zu einer ernsthaften, argumentativen Auseinandersetzung zur Sache nichts beizutragen hat. Sofern er sich noch immer auf meinen ersten Beitrag beruft, sei ihm zugestanden, dass dieser in einigen Formulierungen daneben war.
    Allerdings frage ich mich, wo doch Beckmesserei im Raume steht, weshalb der Autor nach meinen später folgenden Beiträgen nicht in der Lage ist, auf diese sachlich zu reagieren, sondern nach wie vor auf meine angebliche Art rekurriert. Er findet, dass ich mich Ton vergreife. Meine Ansichten seien Schubladendenken und ich benutze -natürlich- gerne Wendungen, die andere herabqualifizieren.
    Auf die Bitte mir den konkreten Vorwurf zu erläutern, wird gar nicht reagiert.

    Schade. Wenn man eine Kommentarfunktion in seinem Blog anbietet, sollte man auch in der Lage damit zumzugehen.

    Schönen Abend,
    Philipp

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  16. @Philip: Derjenige, der durch Wortwahl und Übertreibung zu erkennen gibt, dass er an einer sachlichen Auseinandersetzung kein Interesse hat, das bist Du. Wenn Du Dich selbst derart disqualifizierst, dann solltest Du Dich nicht wundern, wenn die Diskussion auf Stil und persönliche Angriffe umschwenkt. Den Grundstein dafür hast Du gelegt.

    -jha-

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